Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Rechtsgeschäfte und Leistungen der DESIGNEREI KROEGER im Verhältnis zum Kunden bzw. Auftraggeber (im Folgenden: Auftraggeber). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn und soweit die DESIGNEREI KROEGER ausdrücklich zugestimmt hat.

1.2. Die DESIGNEREI KROEGER behält sich das Recht zur angemessenen und dem Auftraggeber zumutbaren Änderung dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft vor, insbesondere, wenn eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung stattfindet.

1.3. Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, handelt es sich bei den mit der DESIGNEREI KROEGER abgeschlossenen Verträgen um Urheberwerkverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den vertragsgemäßen Werkleistungen gerichtet sind. Nicht zum Vertragsgegenstand und nicht zu den vertragsgemäßen Leistungen der DESIGNEREI KROEGER gehören die Prüfung und Gewährleistung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit und der markenrechtlichen, kennzeichenrechtlichen oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Werkleistungen. Diesbezügliche Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

2. Urheberrechte

2.1. Für alle Werkleistungen der DESIGNEREI KROEGER gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Urheberrecht. Diese sind im Verhältnis der Parteien zumindest entsprechend anzuwenden, auch wenn und soweit die gesetzlich vorgesehene Schöpfungshöhe oder sonstige gesetzliche Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht vorliegen. Dies gilt u. a. auch für die urhebervertragsrechtlichen Bestimmungen der §§ 31 ff. UrhG sowie für die urheberrechtlichen Ansprüche entsprechend den §§ 27 ff. UrhG.

2.2. Mitwirkungen, Anregungen und Vorschläge des Auftraggebers oder für ihn tätiger Dritter begründen nicht deren Miturheberrecht und führen nicht zu einer Reduzierung der Vergütung.

2.3. Die Entwürfe, Skizzen, Texte, Reinausführungen, Reinzeichnungen und sonstigen Werkleistungen und die Werke der DESIGNEREI KROEGER dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch hinsichtlich etwaig zugelassener Reproduktionen ganz oder teilweise verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

3. Nutzungsrechte, Namensnennung, Vertragsstrafe

3.1. Die DESIGNEREI KROEGER überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen, ausdrücklich vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den vertragsgemäßen Werkleistungen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine weitergehende Nutzungsrechteeinräumung und eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der DESIGNEREI KROEGER.

3.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gehen die Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

3.3. Die Leistungen und Werke der DESIGNEREI KROEGER dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für den ausdrücklich vereinbarten Zweck und im ausdrücklich vereinbarten Umfang – insbesondere auch in inhaltlicher, gegenständlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht – verwendet werden. Falls der Auftraggeber die Leistungen und Werke der DESIGNEREI KROEGER ganz oder teilweise weitergehender nutzt, hat der Auftraggeber zusätzlich zu der für die weitergehende Nutzung zu zahlenden entsprechenden Vergütung an die DESIGNEREI KROEGER eine Vertragsstrafe i. H. v. 100 % dieser Vergütung zu zahlen. Ein für die weitergehende Nutzung vom Auftraggeber geschuldeter Schadensersatz, der grundsätzlich ebenfalls 100 % der Vergütung ausmacht, wird auf die Vertragsstrafe angerechnet. Ein etwaig darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch bleibt davon unberührt.

3.4. Die DESIGNEREI KROEGER hat das Recht auf Anerkennung ihrer Urheberschaft an ihren Werken. Sie ist auch auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Verstößt der Auftraggeber dagegen, hat der Auftraggeber an die DESIGNEREI KROEGER eine Vertragsstrafe i. H. v. 100 % der für die betroffene Werkleistung vereinbarten bzw. geschuldeten Vergütung zusätzlich zu dieser Vergütung zu zahlen. Ein für die fehlende oder nicht korrekte Namensnennung vom Auftraggeber geschuldeter Schadensersatz, der grundsätzlich ebenfalls 100 % der Vergütung ausmacht, wird auf die Vertragsstrafe angerechnet. Ein etwaig darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch bleibt davon unberührt.

4. Korrektur, Produktionsüberwachung

4.1. Vor Ausführung von Vervielfältigungen sind der DESIGNEREI KROEGER Korrekturmuster vorzulegen.

4.2. Eine Produktionsüberwachung ist von der DESIGNEREI KROEGER nicht geschuldet und erfolgt nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung. Soweit die DESIGNEREI KROEGER eine Produktionsüberwachung übernimmt, ist sie berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet im Rahmen der Produktionsüberwachung für Fehler ausschließlich bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ziffer 11.3. gilt entsprechend.

5. Belegexemplare, Eigenwerbung

5.1. Von allen vervielfältigten Werken oder sonstigen Leistungen überlässt der Auftraggeber der DESIGNEREI KROEGER unentgeltlich eine angemessene Anzahl (mindestens drei bis fünf) einwandfreier Belegexemplare.

5.2. Die DESIGNEREI KROEGER ist berechtigt, diese Muster und auch die Muster übriger Werke, Werkleistungen und vorbereitender oder konzeptioneller Leistungen in angemessener und dem Auftraggeber zumutbarer Weise zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

6. Vergütung

6.1. Sämtliche Tätigkeiten und Leistungen, die die DESIGNEREI KROEGER für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch für Entwurfs- und Entwicklungsleistungen, die Anfertigung von Skizzen, Konzepten und Plänen, Darstellungen und Visualisierungen.

6.2. Entwürfe, Skizzen, Texte, Reinausführungen, Reinzeichnungen und sonstige Werke bilden zusammen mit der jeweiligen Einräumung von vereinbarten Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, auf der Grundlage des jeweils einschlägigen Tarifvertrages. Die Vergütungen sind (sofern ausgewiesen) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

6.3. Die von der DESIGNEREI KROEGER erstellten Angebote und Rechnungen sind um den gesetzlich vorgegebenen Betrag der Abgaben an die Künstlersozialkasse reduziert. Der Auftraggeber bzw. der Verwerter der künstlerischen Leistungen ist gesetzlich verpflichtet, die Künstlersozialabgabe selbstständig abzuführen.

6.4. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ist die DESIGNEREI KROEGER berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen – unter Anrechnung dessen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Soweit die DESIGNEREI KROEGER keine abweichende konkrete Berechnung vornimmt, wird vermutet, dass der DESIGNEREI KROEGER 10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden Vergütung zusteht. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis höherer Anrechnungssachverhalte vorbehalten.

7. Sonderleistungen, Fremdleistungen

7.1. Werden die Werkleistungen der DESIGNEREI KROEGER zeitlich länger oder in größerem Umfang als vereinbart oder ursprünglich vorgesehen genutzt, hat der Auftraggeber an die DESIGNEREI KROEGER nachträglich eine zusätzliche Vergütung zu zahlen entsprechend den für den ursprünglichen Leistungsumfang geltenden Vergütungsmaßstäben. Etwaige Vertragsstrafen- und/oder Schadensersatzregelungen für den Fall unberechtigter Mehrnutzung bleiben davon unberührt.

7.2. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen oder Reinausführungen, Manuskriptstudium, Produktions- oder Drucküberwachung, besonders aufwendige Visualisierungen oder Dokumentierungen auf ausdrückliche Anforderung des Auftraggebers, gesondert angeforderte Handmuster, Beratungsleistungen etc. sind nach Zeit- und Materialaufwand gesondert zu vergüten. Der Stundensatz der DESIGNEREI KROEGER errechnet sich auf Basis der individuellen Betriebskostenrechnung und berücksichtigt auch besondere Qualifikationen und Erfahrungen.

7.3. Auslagen für auftragsgemäße Fremdleistungen, technische Nebenkosten, spezielle Materialanforderungen und Modellanfertigungen, Fotos, besondere Dokumentationen und Reproduktionen, Satz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten, ebenso wie Reisekosten und Spesen für Fahrten und Reisen, die im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag stehen und mit dem Auftraggeber abgestimmt sind.

7.4. Die DESIGNEREI KROEGER ist berechtigt, die zur Auftragsausführung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber wird die DESIGNEREI KROEGER entsprechend bevollmächtigen.

8. Fälligkeit der Vergütung, Verzug, Abnahme

8.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes bzw. mit Freigabe konzeptioneller Werkleistungen sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen. Erfordert die vereinbarte Werkleistung eine finanzielle Vorleistung der DESIGNEREI KROEGER (z. B. durch erforderliche Materialien, Produkte, Lizenzen etc.), kann sie eine angemessene Anzahlung auf die vereinbarte Vergütung beanspruchen. Erfordern die Werkleistungen einen längeren Zeitraum, sind ebenfalls angemessene Abschlagszahlungen zu leisten; soweit nichts anderes vereinbart ist, ist 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung etwa der Hälfte der Werkleistungen und 1/3 nach Ablieferung zu zahlen.

8.2. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber, der nicht Verbraucher ist, Verzugszinsen i. H. v. neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen sowie eine Schadenspauschale i. H. v. 40,00 Euro. Das Recht zur Geltendmachung eines nachweisbaren höheren Schadens bleibt unberührt.

8.3. Aufgrund der künstlerischen Gestaltungsfreiheit darf der Auftraggeber die Abnahme nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigern. Wünscht der Auftraggeber insoweit während der Produktion nachträgliche Änderungen, hat er die entsprechenden Mehraufwendungen und Mehrkosten zusätzlich zu vergüten.

9. Eigentumsrecht, Daten, Versandrisiko

9.1. An den Entwürfen, Texten, Reinausführungen, Reinzeichnungen und sonstigen Werkleistungen und Werken der DESIGNEREI KROEGER werden dem Auftraggeber nur die jeweils vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt, ohne dass insoweit Eigentumsrechte übertragen werden. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind die Originale daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur ordnungsgemäßen Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

9.2. Auch die auftragsgemäß entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der DESIGNEREI KROEGER, die nicht verpflichtet ist, diese an den Auftraggeber herauszugeben. Soweit der Auftraggeber insoweit eine Herausgabe wünscht, bedarf dieses einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Zur Änderung herausgegebener Daten und Dateien ist der Auftraggeber nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der DESIGNEREI KROEGER berechtigt.

9.3. Die Versendung von Werkleistungen, Werken, Daten und Dateien erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

10.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die DESIGNEREI KROEGER behält auch den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Aufwendungen, Arbeiten und Leistungen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

10.2. Verzögert sich die Durchführung der auftragsgemäßen Leistungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die DESIGNEREI KROEGER eine angemessene Erhöhung der Vergütung beanspruchen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen kann die DESIGNEREI KROEGER auch darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche geltend machen. Ansprüche auf weitergehenden Verzugsschadensersatz bleiben davon unberührt.

10.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur vertragsgemäßen Verwendung aller der DESIGNEREI KROEGER übergebenen oder vermittelten Vorlagen berechtigt ist. Soweit der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zu der vertragsgemäß vereinbarten Verwendung berechtigt ist, stellt der Auftraggeber die DESIGNEREI KROEGER von sämtlichen Ansprüchen, insbesondere auch Schadensersatzansprüchen, frei, die Dritte aufgrund entsprechender Rechtsverletzungen gegen die DESIGNEREI KROEGER geltend machen, und übernimmt alle aufgrund derartiger Rechtsverletzungen entstehenden Aufwendungen und Kosten, einschließlich der Kosten für eine notwendige Rechtsverteidigung, Gerichtskosten und gesetzlicher Anwaltskosten. Weitergehende Rechte und Schadensersatzansprüche der DESIGNEREI KROEGER bleiben unberührt.

11. Haftung

11.1. Die DESIGNEREI KROEGER haftet im gesetzlichen Umfang nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden; diese Haftungsbeschränkung gilt insbesondere auch für Schäden durch Verzögerungen, Unterbrechungen, Fehler oder sonstige Beeinträchtigungen bei der Übermittlung oder Wiedergabe von Daten oder bei technischen Fehlfunktionen von Übertragungstechnik, Netz, Server oder Software. Die Haftung für den Verlust von Daten ist zusätzlich begrenzt auf den Aufwand, der üblicherweise für die Wiederherstellung der Daten entsteht.

11.2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit tritt nur ein bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, wobei diese Haftung dann auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

11.3. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei etwaigen Garantien, zugesicherten Eigenschaften oder einer etwaigen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung der DESIGNEREI KROEGER in nicht zu vertretenden Fällen höherer Gewalt ist in jedem Fall ausgeschlossen.

11.4. Diese Haftungsregelungen gelten auch für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ob wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis, aus § 311a BGB, aus unerlaubter Handlung oder wegen Mängeln. Entsprechendes gilt für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.

11.5. Soweit die Haftung der DESIGNEREI KROEGER ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Rahmen der Haftung für gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen sowie hinsichtlich deren etwaiger persönlicher Haftung.

11.6. Mit der Freigabe oder Genehmigung von Entwürfen, Konzepten, Texten, Reinausführungen, Reinzeichnungen oder sonstigen Werkleistungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die funktionale, technische, sachliche und rechtliche Richtigkeit und Verwendbarkeit von Text, Bild oder sonstigen Produkten oder Werkleistungen. Nach der Freigabe durch den Auftraggeber entfällt insoweit jegliche Haftung der DESIGNEREI KROEGER.

11.7. Erteilt die DESIGNEREI KROEGER im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge an Dritte, tritt die DESIGNEREI KROEGER lediglich als Vermittler auf und übernimmt gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung.

11.8. Die DESIGNEREI KROEGER ist nicht verpflichtet, Aufträge und Vorgaben des Auftraggebers auf etwaige Gesetzes- oder Rechtsverletzungen, auf Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, bildrechtliche oder sonstige schutzrechtliche Bestimmungen zu prüfen. Entsprechendes gilt für die im Zusammenhang mit dem Auftrag getätigten Werkleistungen der DESIGNEREI KROEGER. Unbeschadet dessen wird die DESIGNEREI KROEGER den Auftraggeber auf etwaige rechtliche Risiken, die ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden, hinweisen.

11.9. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der in Auftrag gegebenen Werkleistungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die DESIGNEREI KROEGER von sämtlichen Ansprüchen, insbesondere auch Schadensersatzansprüchen, freizustellen, die Dritte aufgrund entsprechender Rechtsverletzungen gegen die DESIGNEREI KROEGER geltend machen, und übernimmt alle aufgrund derartiger Rechtsverletzungen entstehenden Aufwendungen und Kosten, einschließlich der Kosten für eine notwendige Rechtsverteidigung, Gerichtskosten und gesetzlicher Anwaltskosten.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrer Durchführung, Auslegung oder Beendigung ist der Sitz der DESIGNEREI KROEGER.

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss nationaler, zwischenstaatlicher und überstaatlicher Kollisionsnormen, die nicht selbst auf materielles deutsches Recht verweisen.

12.3. Sollte eine der vorstehenden AGB-Klauseln ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Geltung der übrigen AGB-Regelungen unberührt.